Haben Sie zum Kauf einer oder verschiedener für Vermietungszwecke vorgesehener Immobilien Darlehen aufgenommen, deren Rückzahlung durch zugleich abgeschlossene Kapitallebensversicherungen (mit zwölf Jahren Mindestlaufzeit) erfolgt? Dann können Sie die Aufwendungen dafür als Werbungskosten bei Ihren Einkünften aus Vermietung und Verpachtung berücksichtigen.
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Finanzierungskosten für Lebensversicherungsbeiträge als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung berücksichtigt werden können, wenn die Kapitallebensversicherungen der Rückzahlung der Darlehen dienen. Die Finanzierung der Vermietungsobjekte über Lebensversicherungen sei Bestandteil eines einheitlichen Gesamtkonzepts zur Finanzierung von Anschaf¬fungskosten. Nehmen Sie Darlehen ausschließlich zur Finanzierung der Versicherungsbeiträge auf, dienen diese der Tilgung, mit der die Anschaffungskosten der Immobilien letztlich finanziert werden. Sie können somit zwischen einer langfristigen Finanzierung allein über Darlehen und einer kürzeren unter Einsatz von Kapitallebensversicherungen wählen, ohne steuerliche Nachteile hinnehmen zu müssen (Finanzierungsfreiheit). |