Der maßgebende Grundlohn ist nach dem Anspruchsprinzip zu ermitteln
Steuereinbehalt lässt sich mit NV-Bescheinigung vermeiden
Anscheinsbeweis spricht für Privatnutzung eines Firmenwagens
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Kurzfristige Vermietung von Wohn- und Schlafräumen
Fragen und Antworten zum gesetzlichen Mindestlohn
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